Impressum

Angaben nach Teledienstgesetz (TDG)V. i. S. d. P. und des § 6 Mediendienste-Staatsvertrages:

Unternehmensangaben nach § 6 des Teledienstgesetzes (TDG):
DATAC Büro
gewerblicher Buchhalter
Sitz: Bocholt - USt-IdNr.: DE 206289119
Registergericht: entfällt

Ulrike Kohl
Ostwall 67
46397 Bocholt
Tel.: 02871 187751

Email: ulrike.kohl@t-online.de
Internet: www.kohl-nrw.de

Dieses Büro ist Mitglied im DATAC Franchiseverbund. Es handelt rechtlich als selbständiger Unternehmer. Der selbständige Buchhalter erbringt Leistungen im Sinne des § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz – ohne Rechts- und Steuerberatung.
Die Rechtsbasis

Das Buchführungsbüro ist im Steuerberatungsgesetz verankert. Im § 6 Nr. 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes ist bestimmt, dass ein Personenkreis mit bestimmten Ausbildungsvoraussetzungen die Kontierung und Erfassung der lfd. Geschäftsvorfälle eines Betriebes und die lfd. Lohnabrechnung erledigen darf. Der selbständige Buchhalter ist schon seit 1981 als kompetenter und leistungsfähiger Dienstleister am Markt etabliert. Seit dieser Zeit gibt es auch DATAC Buchführungsbüros. Derzeit erledigen über 600 selbständige Partner des größten deutschen FranchiseSystems dieser Branche Monat für Monat ca. 30.000 Finanzbuchhaltungen und zigtausende von Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Das Buchführungsbüro, das nicht Buchführungsbüro heißen darf.

In § 8 des Steuerberatungsgesetzes ist verankert, dass der Buchhalter, der Bilanzbuchhalter oder der Steuerfachwirt sich auch in der Werbung für seine Dienstleistungen so bezeichnen darf. Leider gibt es in diesem Paragraphen derzeit noch einen Passus, der besagt: „Die genannten Personen haben dabei die von ihnen angebotenen Tätigkeiten nach § 6 Nr. 3 und 4 im Einzelnen aufzuführen.“ Obwohl gerade die Vorbereitungen für eine EU-Liberalisierung auch in diesem Bereich laufen, nutzen Abmahnvereine und Steuerberaterkammern die aus dieser Aussage resultierende Rechtsunsicherheit aus, um das Buchführungsbüro in seiner legalen Tätigkeit zu behindern. Diese Wettbewerbsabmahner wollen, dass zu jeder Werbeaussage eine lange Liste von Tätigkeiten aufgeführt wird. Damit soll Werbung für den selbständigen Buchhalter unmöglich gemacht werden. Was folgern Sie als Verbraucher aus diesem Verhalten: wer besonders gut und preiswert ist, hat eben auch Feinde! Das Buchführungsbüro ist für diese Kreise ein ernstzunehmender Konkurrent- und damit für Sie ein ernstzunehmender Leistungsanbieter. Ein Buchführungsbüro bietet keine Leistungen an, die den steuerberatenden Berufen vorbehalten sind: echte Steuerberatung, Rechtsberatung im steuerlichen Bereich, steuerliche Vertretung, Anfertigung von Abschlüssen und Bilanzen und deren Vorbereitung, Anfertigung von Steuererklärungen, Vertretung des Steuerpflichtigen.
Solche Einschränkungen sind aber nicht unüblich: der Masseur bietet keine ärztlichen Dienstleistungen an, der Bauunternehmer keine dem Architekt vorbehaltenen Arbeiten, das Inkassoinstitut keine Rechtsberatung usw. Nur in diesen Branchen scheint es eben im Wettbewerb ein wenig fairer zuzugehen

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DATAC Buchführungsbüro Ulrike Kohl * 46395 Bocholt * Tel. 02871 / 18 77 51. Dieses DATAC Büro arbeitet nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes (§ 6 Ziff. 3 u. 4) für den gewerblichen Buchhalter. Der Leistungsumfang umfaßt das Aufbereiten des Buchungsgutes, das Kontieren und Erfassen der lfd. Geschäftsvorfälle auf eigenen EDV-Anlagen und das Erstellen der monatlichen Listen und Auswertungen sowie Zusatzarbeiten im Bereich der Unternehmensberatung und des Büroservice.